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Hinweisgebersystem

Sicherheitshinweise

Falls Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keine persönlichen Daten an, z. B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu den Beteiligten. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Wenn Sie Rückmeldung erhalten wollen, tragen Sie bitte eine Kontaktmöglichkeit in das Meldeformular ein. Bei Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Rückschlüsse auf den Hinweisgeber gezogen werden können (z. B. Telefonabrechnung, Namensbestandteil in der Melde-E-Mail-Adresse, etc.). Der weitere Kontakt kann durch Angabe eine Postadresse auch auf dem Postweg erfolgen.

Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät (z. B. PC, Laptop, Smartphone), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere eine Intranet-Verbindung kann Ihre Anonymität gefährden.

Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.

Hinweisgeber können im Rahmen einer Meldung nur dann geschützt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung angesichts der Umstände und der verfügbaren Informationen hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen. Diese Anforderung ist eine wichtige Schutzvorkehrung gegen böswillige oder missbräuchliche Meldungen, da sie gewährleistet, dass Personen keinen Schutz erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung willentlich und wissentlich falsche oder irreführende Informationen gemeldet haben.

FAQ

Ich habe den Hinweis zum eigenverantwortlichen Schutz meiner Anonymität verstanden und akzeptiere diese, wenn ich "Weiter zum Formular" klicke.