FAQ – BV-Abrechnung
Sie Haben Fragen?
In den FAQ finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.
Abweisungen
Die Rechnungssteller werden einmal wöchentlich über abgewiesene Rechnungsbelege informiert. Aktuell erfolgt dies auf dem Postweg.
Ein Rechnungsbeleg kann z. B. durch einen "harten" Fehler oder durch "Nicht-Genehmigung" (Ablehnung) der beauftragenden Krankenkasse abgewiesen werden.
Korrekturrechnungen
Nein, eine Verarbeitung von Korrekturrechnungen (Verarbeitungskennzeichen 40) ist nicht möglich.
Die ursprünglich gestellte Rechnung muss gemäß Technischer Anlage durch einen Stornobeleg (Verarbeitungskennzeichen 30) korrigiert werden. Danach kann die erneute – korrigierte – Rechnungsstellung erfolgen. Eine Korrektur auf anderem Weg ist nicht möglich.
Stornierungen
Ja, durch die Übermittlung eines Stornobelegs (Verarbeitungskennzeichen 30) gemäß Technischer Anlage kann ein Rechnungsbeleg storniert werden.
Nein. Es sollte in keinem Fall Geld an den betreffenden Kostenträger überwiesen werden. Das Zahlungsclearing findet ausschließlich über das Abrechnungszentrum Emmendingen statt.
Die Rückabwicklung läuft nach Übermittlung des/der betreffenden Stornobeleges/e.