Neukunden zum 01.01.2025
Ab 01.01.2025 übernimmt das Abrechnungszentrum Emmendingen im Auftrag der nachfolgend genannten Krankenkassen die Abrechnung im Bereich der Sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V und/oder im Bereich pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI im jeweils unten genannten Umfang:
- Bertelsmann BKK: Sonstige Leistungserbringer (LESGS A – P und R); Pflegerische Leistungen (Pflegehilfsmittel)
- BKK Diakonie: Sonstige Leistungserbringer (LESGS A – K, M, B – O und R); Pflegerische Leistungen (ambulante Pflege, Pflegehilfsmittel, Beratungsbesuche)
- BKK_DürkoppAdler: Sonstige Leistungserbringer (LESGS A – P und R); Pflegerische Leistungen (ambulante Pflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel)
- Heimat BKK: Sonstige Leistungserbringer (LESGS A – J und L – P); Pflegerische Leistungen (ambulante Pflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel sowie Beratungsbesuche)
- bkk melitta hmr: Sonstige Leistungserbringer (LESGS A – P und R); Pflegerische Leistungen (ambulante Pflege, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Beratungsbesuche und Vergütungszuschläge nach § 43b SGB XI)
- BKK Gildemeister Seidensticker: Sonstige Leistungserbringer (LESGS A – P und R); Pflegerische Leistungen (ambulante Pflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel sowie Beratungsbesuche)
- BKK Wirtschaft und Finanzen: Sonstige Leistungserbringer (LESGS A – P und R); Pflegerische Leistungen (ambulante Pflege, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Beratungsbesuche, Entlastungsleistungen und Vergütungszuschläge nach § 43b SGB XI)
Ausnahmen bei der Bearbeitung von Korrekturen wie Einsprüchen, Nachberechnungen oder Mahnungen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Korrekturen bzw. Einsprüche zu vorgenommenen Rechnungskürzungen, Nachberechnungen oder Mahnungen zu Abrechnungsvorgängen aus dem Abrechnungsjahr 2024, für einen Übergangszeitraum bis zum Posteingangsdatum 31.03.2025 noch vom vorherigen Abrechnungsdienstleister der DAVASO GmbH geprüft und bearbeitet werden.
Einzige Ausnahme gilt für die Bearbeitung von Nachberechnungen der Bereiche Heilmittel/ Hebammen, bei denen das Abrechnungsverfahren TP 5 Korrekturverfahren anzuwenden ist. Demnach sind die entsprechenden Korrekturdaten sowie deren Urbelege gemäß dem Kostenträgerverzeichnis bereits ab dem 01.01.2025 an das Abrechnungszentrum Emmendingen zu übersenden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den auf der Homepage der BITMARCK Service GmbH veröffentlichten Kostenträgerverzeichnissen TP 5 und TP6 bzw. den durch den GKV-Spitzenverband veröffentlichten Kostenträgerdateien sowie auf unserer Homepage.